WAS IST EIN NUTZUNGSDAUERGUTACHTEN?
Optimierung der Immobilienrendite in Magdeburg durch Nutzungsdauergutachten
Ein Nutzungsdauergutachten ist ein essenzielles Dokument, das von unseren Experten erstellt wird. Es dient dazu, für Immobilienbesitzer in Magdeburg – egal ob Investoren oder private Vermieter – den Beweis einer verkürzten tatsächlichen Restnutzungsdauer ihrer Objekte zu erbringen.
Dies ist von großer Bedeutung, da es ermöglicht, beim Finanzamt einen erhöhten Abschreibungssatz (AfA) anzusetzen. Ein solcher Schritt führt zu einer Senkung der Steuerlast und steigert somit die Rendite der Immobilie. Die Erstellung dieses Nutzungsdauergutachten obliegt DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, die ohne eine physische Besichtigung des Objekts agieren. Sie stützen ihre Bewertung ausschließlich auf die vom Eigentümer bereitgestellten Informationen und Dokumente. Für Immobilienbesitzer in Magdeburg bietet dies eine praktikable Lösung, um ihre finanzielle Effizienz zu optimieren.
Steigerung der Abschreibungssätze durch Restnutzungsdauer-Gutachten
Mehr als 90 % der vermieteten Immobilien in Deutschland unterliegen einer Abschreibungsfrist von 50 Jahren. Durch den Einsatz von Gutachten, die eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer aufzeigen, lässt sich eine deutliche Steuerersparnis realisieren, da die Abschreibungssätze angehoben werden können.
MEHR RENDITE DURCH STEUERERSPARNIS – MIT HÖHERER ABSCHREIBUNG
Eigentümer, die dem Finanzamt belegen können, dass ihre Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer als die standardmäßigen 50 Jahre aufweist, profitieren von einer erhöhten Abschreibung (AfA), was zu einer spürbaren Steuerentlastung führt. Für diesen Nachweis sind laut aktueller Rechtsprechung Gutachten über die Restnutzungsdauer oder Verkehrswertgutachten zulässig, während ein Bausubstanzgutachten nicht zwingend erforderlich ist.
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass ein Gutachten, welches die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festlegt, zur Bestimmung der AfA herangezogen werden kann. Besonders interessant ist dieses Urteil im Kontext des fast gleichzeitig erschienenen Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 22.03.2023, das inhaltliche Gegensätze aufweist.
Gerade bei Immobilien, die vor 2000 gebaut wurden kann die Nutzungsdauer erheblich geringer sein als die gesetzlich verankerten 50 Jahre. Reichen Sie diesen Nachweis ein, so muss das Finanzamt die Absetzung für Abnutzung (AfA) an die tatsächlich kürzere Nutzungsdauer anpassen.
Dabei gilt: Je kürzer die ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher wird Ihre jährliche Steuerersparnis und Rendite.
Übersicht der Produktdetails
Einige Merkmale zusammengefasst
Gutachten gemäß den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums
Webbasiertes Bestellportal für einfache Abwicklung
Bewertung ohne Objektbesichtigung
Bewertung durch zertifizierte Sachverständige
Schnelle Bearbeitungszeiten und Lieferung als PDF
Gratis Expresslieferung: Ihr Gutachten in wenigen Tagen ohne Mehrkosten!
Kostenübersicht
UNSERE RESTNUTZUNGSDAUER PRODUKTE
In Magdeburg bieten wir zertifizierte Nutzungsdauergutachten sowohl für Eigentumswohnungen als auch für Mehrfamilienhäuser an. Die Aufwendungen für die Erstellung der Gutachten können steuerlich geltend gemacht werden.
Gutachten ETW
Gutachten für Eigentumswohnung- ✔ Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- ✔ Gutachtenerstellung durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17204 zertifizierten Sachverständigen
- ✔ Beachtung der aktuellen Rechtsprechung (Urt. vom 28.07.2021 vom BFH) sowie des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 22.02.2023 an die obersten Finanzbehörden
- ✔ Beurteilung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes der Immobilie
Gutachten MFH
Gutachten für Mehrfamilienhaus bis 1.000 qm*- ✔ Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
- ✔ Gutachtenerstellung durch einen nach DIN EN ISO/IEC 17204 zertifizierten Sachverständigen
- ✔ Beachtung der aktuellen Rechtsprechung (Urt. vom 28.07.2021 vom BFH) sowie des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 22.02.2023 an die obersten Finanzbehörden
- ✔ Beurteilung des rechtlichen und tatsächlichen Zustandes der Immobilie
Wie geht es jetzt weiter?
Nur drei Schritte
WAS KANN ICH SPAREN?
Entdecken Sie das Steuersparpotenzial Ihrer Vermietungsimmobilie! Unser Schnelltest ermöglicht es Ihnen, sofort zu überprüfen, ob eine verkürzte Nutzungsdauer realistisch und umsetzbar ist.
Nutzen Sie unsere Online-Ersteinschätzung, die in nur wenigen Minuten abgeschlossen ist – vollkommen kostenfrei und ohne Verpflichtungen.
Nach dem Schnelltest raten wir zu einer Besprechung mit Ihrem Steuerberater, der die genaue Höhe Ihrer möglichen Steuerersparnis berechnen kann.
BEAUFTRAGUNG GUTACHTEN
Falls für Ihre Immobilie steuerliche Vorteile in Aussicht stehen, lässt sich die Erstellung des Gutachtens für Ihr Objekt mühelos und einfach über unser Online-Formular beauftragen. Dieses Gutachten ermöglicht es Ihnen, die verkürzte (und somit vorteilhaftere) steuerliche Abschreibung gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.
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Gutachten Erstellung
Innerhalb von nur 14 Tagen liegt Ihr Gutachten vor. Das Team aus zertifizierten Experten (DIN EN ISO/IEC 17024) bringt langjährige Erfahrung in der Bewertung der Restnutzungsdauer von Immobilien mit und berät Sie während des gesamten Prozesses. Sollten zusätzliche Daten benötigt werden, können diese auch während der Erstellung des Gutachtens eingereicht werden.
Zudem sind die Aufwendungen für das Gutachten steuerlich abzugsfähig.
Beauftragen Sie jetzt Ihr Gutachten.
Voraussetzung ist, dass alle Informationen zum Objekt sowie das vollständige Bildmaterial vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt benötigen wir in der Regel 14 Tage für die Erstellung Ihres Gutachtens.
Sie haben Fragen?
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Wer kann von einer AfA bzw. höheren jährlichen Abschreibung profitieren?
Immobilienbesitzer, speziell Vermieter, ziehen Nutzen aus der Möglichkeit, jährlich einen höheren Abschreibungssatz (AfA) für die Anschaffungskosten ihrer Gebäude zu beanspruchen. Beispielsweise ermöglicht eine nachweislich kürzere Nutzungsdauer der Immobilie, wie 25 Jahre anstelle der üblichen 50, eine jährliche Abschreibung von 4% statt nur 2%. Dies resultiert letztendlich in einer schnelleren Liquidität für den Eigentümer, die für weitere Investitionen genutzt oder bei einem Verkauf des Objekts nach 10 Jahren als größerer steuerlicher Vorteil geltend gemacht werden kann.
Wichtig: Wenn der Immobilienkauf schon länger zurückliegt, könnte der steuerliche Vorteil aufgrund bereits vorgenommener Abschreibungen niedriger ausfallen. Für Informationen, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten sind, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.
Was bedeutet Restnutzungsdauer bzw. Nutzungsdauer bei Immobilien?
Die Restnutzungsdauer, oft einfach als Nutzungsdauer bezeichnet, definiert die voraussichtliche Anzahl der Jahre, in denen ein Gebäude oder eine bauliche Anlage unter Beachtung angemessener Bewirtschaftung noch wirtschaftlich nutzbar bleibt. Diese Zeitspanne wird gemäß § 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bestimmt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Dazu zählen das Baujahr oder das Jahr einer umfassenden Sanierung, der allgemeine Standard des Gebäudes, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen sowie eventuell vernachlässigte Instandhaltungsarbeiten.
Wie errechnet sich die Restnutzungsdauer / Nutzungsdauer?
Die Berechnung der Restnutzungsdauer einer Immobilie basiert auf der Prognose verschiedener Faktoren und kann sich je nach gewähltem Modell unterscheiden. Im Wesentlichen differenziert man zwischen der technischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Nutzungsdauer. Die Restnutzungsdauer ergibt sich aus der Subtraktion des aktuellen Gebäudealters von der für den Gebäudetyp spezifischen Gesamtnutzungsdauer. Allerdings können Faktoren wie umfassende Sanierungen, vorgenommene Modernisierungen oder auch vernachlässigte Instandhaltungsmaßnahmen zu einer Anpassung der kalkulierten Restnutzungsdauer führen.
Wie lang ist die übliche (Gesamt-)Nutzungsdauer einer Immobilie?
Gemäß § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert sich die Gesamtnutzungsdauer als die typischerweise zu erwartende wirtschaftliche Lebensspanne einer baulichen Anlage, gerechnet ab dem Baujahr, unter der Voraussetzung einer sachgemäßen Bewirtschaftung. Diese Zeitspanne variiert je nach Typ und Qualität des Gebäudes. Generell gilt: Bauwerke niedrigerer Qualität weisen oft eine kürzere Gesamtnutzungsdauer auf.
Wie wirkt sich die Restnutzungsdauer auf die Abschreibung aus?
Nach § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) legt das Finanzamt basierend auf dem Baujahr der Immobilie eine spezifische (Rest-)Nutzungsdauer fest, die bestimmt, wie viel Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes ab dem Erwerbsdatum jedes Jahr steuerlich abgeschrieben werden darf. Durch den Beleg einer kürzeren realen (Rest-)Nutzungsdauer lässt sich der Satz für die Absetzung für Abnutzung (AfA) anheben. Dies ermöglicht es, jährlich einen größeren Anteil der Kosten steuerlich geltend zu machen, was zu einer Steuerersparnis führt.
Was kostet ein Gutachten der Restnutzungsdauer?
Die Kosten für ein Nutzungsdauergutachten variieren je nach Immobilientyp. Für eine Eigentumswohnung beläuft sich der Preis auf 599,00€, inklusive Mehrwertsteuer. Für ein Mehrfamilienhaus bis zu einer Fläche von 1.000 Quadratmetern beträgt der Preis 949,00€, inklusive Mehrwertsteuer. Bei Mehrfamilienhäusern, die größer als 1.000 Quadratmeter sind, werden die Kosten individuell auf Anfrage ermittelt.
Kann ich die Kosten für das Gutachten steuerlich geltend machen?
Die Ausgaben für das Gutachten, welches die verkürzte tatsächliche Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) belegt, lassen sich als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Sind die Gutachter von Sprengnetter zertifiziert?
Unsere Gutachter besitzen die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, was die Anerkennung der Gutachten gewährleistet.
Sichern Sie sich Ihr persönliches Beratungsgespräch noch heute!
Erhöhte Abschreibungen: Ein Gutachten, das eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachweist, ermöglicht es dem Käufer, höhere jährliche Abschreibungen (AfA) geltend zu machen. Dies führt zu steuerlichen Einsparungen, die die Attraktivität der Immobilie als Investition steigern.
Höhere Liquidität: Durch die höheren Abschreibungen verbessert sich die Liquidität des Käufers in den ersten Jahren nach dem Kauf. Dies macht die Immobilie für Investoren attraktiver, die Wert auf Cashflow legen.
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Wir sind telefonisch in Magdeburg unter der Nummer 0391-50 54 56 0 oder über WhatsApp erreichbar. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.
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